BEKANNTMACHUNG
Stadt Stadtsteinach
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 28 „Am Pfuhlgraben“ der Stadt Stadtsteinach mit gleichzeitiger 10. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Stadtsteinach
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
In seiner öffentlichen Sitzung vom 11. September 2023 hat der Stadtrat der Stadt Stadtsteinach beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 28 „Am Pfuhlgraben“ mit gleichzeitiger 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt öffentlich auszulegen. Die beiden Planentwürfe liegen in der Fassung vom 11.09.2023 vor.
Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 547/1 Teilfläche und 822 Teilfläche, Gemarkung Stadtsteinach und ist aus beiliegendem Lageplan ersichtlich. Die Ausweisung der Flächen erfolgt als „Sondergebiet für kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke“ nach § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Stadt wird im Parallelverfahren geändert.
Der Bebauungsplan und die Begründung sowie die Unterlagen zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit den hierzu vorliegenden umweltbezogenen Informationen:
Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Hof vom 07. Juli 2023 (Hinweise zum Umgang mit dem Schutzgut Boden, Niederschlagswasser, Gewässerschutz und zu wild abfließendem Oberflächenwasser)
Stellungnahme des Landratsamtes Kulmbach vom 11. Juli 2023 (Hinweise zur Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, zum Umgang mit Niederschlagswasser und zum Bodenschutz)
liegen in der Zeit
vom 30. Oktober bis 01. Dezember 2023
während der allgemeinen Dienststunden in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Stadtsteinach im Rathaus, Marktplatz 8, I. Stock, öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung wird im Rahmen des Bauleitplanverfahrens nicht durchgeführt.
Stadtsteinach, 10.10.2023
- Stadt Stadtsteinach -
Roland Wolfrum
Erster Bürgermeister