Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 30 „Ziegelhütte 2“
Bekanntmachung der Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 30 „Ziegelhütte 2“
Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 23.06.2025 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 30 „Ziegelhütte 2“ gebilligt.
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 30 „Ziegelhütte 2“ für das Gebiet Ziegelhütte 2
(Fl.Nr. 844/1, Gemarkung Stadtsteinach) und die Begründung werden im Internet unter
https://www.stadtsteinach.de vom 06.10.2025 bis einschließlich 07.11.2025 veröffentlicht.
Link zum download:
Bebauungsplan (ca. 700 kb)
Erläuterungsbericht (ca. 3 MB)
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Unterlagen im Rathaus, Marktplatz 8, während folgender Zeiten eingesehen werden: | ||
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Montag | 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr | |
Dienstag | 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr | 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr |
Mittwoch | 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr | |
Donnerstag | 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr | 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr |
Freitag | 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Stellungnahmen sollen während dieser Frist elektronisch an
poststelle(at)stadtsteinach.de und bei Bedarf in Textform an Stadt Stadtsteinach, Marktplatz 8, 95346 Stadtsteinach oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungs-plans Nr. 30 „Ziegelhütte 2“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. nicht von Bedeutung ist.
Der Inhalt diese Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet unter
https://www.stadtsteinach.de eingestellt.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informa-tionspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.