Bekanntmachung der Veröffentlichung

Bekanntmachung der Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Stadt Stadtsteinach

Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Dorfgebiet „Am Kulmbacher Weg“.

Der Stadtrat der Stadt Stadtsteinach hat in der Sitzung vom 22. Juni 2026 den Vorentwurf des Bebauungsplanes für das Dorfgebiet „Am Kulmbacher Weg“ gebilligt.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Am Kulmbacher Weg“ wird wie folgt begrenzt:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird im Norden begrenzt von einem teilweise verrohrten Graben, im Osten und Süden von der Zufahrt zur Hammermühle und der Gemeindeverbindungsstraße nach Gumpersdorf und im Westen von landwirtschaftlich genutzten Flächen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst Grundstücke bzw. Teilflächen (TF) von Grundstücken folgender Flur-Nummern der Gemarkung Stadtsteinach:

Flur-Nr.ErläuterungFlur-Nr.Erläuterung
524/3TF, Wirtschaftsw.1514---
1515---1516---
1667/1TF, Gumpersd. W.1667/5---
1668---1669---
1732TF1733TF
1737TF  

Plan und die Begründung werden im Internet unter https://www.stadtsteinach.de vom 13.07.2026 bis einschließlich 13.08.2026 veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Unterlagen im Rathaus, Marktplatz 8, während folgender Zeiten eingesehen werden:
Montag8.00 Uhr bis 12.00 Uhr 
Dienstag8.00 Uhr bis 12.00 Uhr13.30 Uhr bis 16.00 Uhr 
Mittwoch8.00 Uhr bis 12.00 Uhr 
Donnerstag8.00 Uhr bis 12.00 Uhr13.30 Uhr bis 18.00 Uhr 
Freitag8.00 Uhr bis 12.00 Uhr 

 

Stellungnahmen sollen während dieser Frist elektronisch an poststelle(at)stadtsteinach.de und bei Bedarf in Textform an die Verwaltungsgemeinschaft Stadtsteinach, Marktplatz 8, 95346 Stadtsteinach oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan für das Dorfgebiet „Am Kulmbacher Weg“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes für das Dorfgebiet „Am Kulmbacher Weg“ nicht von Bedeutung ist.

Umweltbezogene Informationen finden sich in der Begründung und dem Umweltbericht zum Bebauungsplan.

Der Inhalt diese Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet unter https://www.stadtsteinach.de eingestellt.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
 

Stadtsteinach, 23.06.2026 - Stadt Stadtsteinach - Roland Wolfrum Erster Bürgermeister