Flächennutzungsplan Stadt Stadtsteinach - frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Bekanntmachung der Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Stadt Stadtsteinach
Aufstellung des Flächennutzungsplans
Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 23.06.2025 den Vorentwurf des Flächennutzungsplans gebilligt.
Der Vorentwurf des Flächennutzungsplans und die Begründung werden im Internet unter https://www.stadtsteinach.de
vom 08.09.2025 bis einschließlich 10.10.2025 veröffentlicht.
Link zum download:
Übersichtsplan (ca. 17 MB)
Erläuterungsbericht (ca. 3 MB)
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Unterlagen im Rathaus, Marktplatz 8, während folgender Zeiten eingesehen werden: | ||
---|---|---|
Montag | 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr | |
Dienstag | 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr | 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr |
Mittwoch | 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr | |
Donnerstag | 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr | 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr |
Freitag | 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Stellungnahmen können während Frist elektronisch an poststelle(at)stadtsteinach.de und bei Bedarf in Textform an Stadt Stadtsteinach, Marktplatz 8, 95346 Stadtsteinach oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Flächennut-zungsplans unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.
Der Inhalt diese Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet unter https://www.stadtsteinach.de eingestellt.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die zu veröffentlichenden Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt [siehe gesonderte Mustervorlage].
Nur bei Flächennutzungsplänen:
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)
Stadtsteinach, 01.08.2025 - Stadt Stadtsteinach - Roland Wolfrum Erster Bürgermeister