Bebauungsplan Zwischen Alter Pressecker Straße und Kronacher Straße

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
7. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Zwischen Alter Pressecker
Straße und Kronacher Straße“ der Stadt Stadtsteinach
Öffentliche Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses
nach § 2 Abs. 1 und 4 BauGB und Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

 

In seiner öffentlichen Sitzung vom 12. September 2022, hat der Stadtrat der Stadt Stadtsteinach die 7. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Zwischen Alter Pressecker Straße und Kronacher Straße“ beschlossen. Die Änderung umfasst Neuüberplanung des Bebauungsplanes auf den Grundstücken Fl.Nrn. 2216 und 2217, Gemarkung Stadtsteinach und ist aus beiliegendem Lageplan ersichtlich. Inhalt der Änderung ist die Umplanung der bisherigen Planung mit Ein- und Mehrfamilienhäusern in Einzel- und Doppelhäuser sowie eine moderate Vergrößerung der Fläche des Bebauungsplanes um ca. 2.900 m². Der Änderungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Der zur Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB bestimmte Vorentwurf der o.g. Bauleitplanung sowie der Vorentwurf der Begründung liegen in der Zeit

vom 07. November bis 07. Dezember 2022


während der allgemeinen Dienststunden im Verwaltungsgebäude der Verwaltungs-gemeinschaft Stadtsteinach, Marktplatz 8, 95346 Stadtsteinach – 1. Stock - aus.

 


Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Auskünfte über Ziele und Zwecke der Planung verlangt und Anregungen zu dem Vorentwurf des Bebauungsplanes schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung wird im Rahmen des Bauleitplanverfahrens nicht durchgeführt.

Stadtsteinach, 20.10.2022 - Stadt Stadtsteinach - Roland Wolfrum Erster Bürgermeister