Einzelhandel Hainbergstraße

BEKANNTMACHUNG - Stadt Stadtsteinach


Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 28 „Einzelhandel Hainbergstraße“ mit
gleichzeitiger 8. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Stadtsteinach
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

 

In seiner öffentlichen Sitzung vom 18. Juli 2022 hat der Stadtrat der Stadt Stadtsteinach beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 28 „Einzelhandel Hainbergstraße“ mit gleichzeitiger 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt öffentlich auszulegen. Die beiden Planentwürfe liegen in der Fassung vom 03. März 2023 (Bebauungsplan) und 08. März 2023 (Flächennutzungsplan) vor.

Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 692, 693 und 693/2, Gemarkung Stadtsteinach und ist aus beiliegendem Lageplan ersichtlich. Die Ausweisung der Flächen erfolgt als Sondergebiet „Einzelhandel“ nach § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Stadt wird im Parallelverfahren geändert.

Der Bebauungsplan und die Begründung sowie die Unterlagen zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit den hierzu vorliegenden umweltbezogenen Informationen:

Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Hof vom 20. Mai 2022 (Hinweise zum Umgang mit dem Schutzgut Boden, Niederschlagswasser und zu wild abfließendem Oberflächenwasser)

Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kulmbach vom 28. Juni 2022 (Hinweis zur Gestaltung der Ausgleichsflächen)

Stellungnahme des Landratsamtes Kulmbach vom 3. Juni 2022 (Hinweise zur Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, zum Umgang mit Niederschlagswasser und zum Bodenschutz)

Stellungnahme des Bund Naturschutz, Kreisgruppe Stadtsteinach, vom 31. Mai 2022 (Hinweise zur Nutzung von Photovoltaik und Bodenversiegelung)
liegen in der Zeit

vom 03. April bis 03. Mai 2023

während der allgemeinen Dienststunden in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Stadtsteinach im Rathaus, Marktplatz 8, I. Stock, öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung wird im Rahmen des Bauleitplanverfahrens nicht durchgeführt.


Stadtsteinach, 14.03.2023
- Stadt Stadtsteinach -

Roland Wolfrum
Erster Bürgermeister

 

 

Begründung

Bebauungsplan

Flächennutzungsplan

Umweltbericht