Festsetzung zum Stichtag
Der Gutachterausschuss für den Landkreis Kulmbach hat die Bodenricht-werte (BRW) für baureifes Land, Rohbauland, Bauerwartungsland und landwirtschaftliche Flächen sowie einen BRW für forstwirtschaftliche Flä-chen ohne Bestockung zum Stand vom 01.01.2026 festgesetzt. Weiterhin wurde eine Vorgehensweise für eine Bodenrichtwertbestimmung für be-baute Flächen (Splittersiedlungen bzw. landw. Hofstellen) außerhalb von Bodenrichtwertzonen festgelegt.
Auf Grundlage der Kaufpreisfälle in der Kaufpreissammlung wurden die BRW als durchschnittliche Lagewerte für den Wert des Bodens gemäß § 196 BauGB und § 12 BayGaV bestimmt.










