Die Verwaltungsgemeinschaft STADTSTEINACH
sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine
Kassenverwalter/in (m/w/d)
- in Vollzeit -
Ihre Aufgaben:
- Selbständige Verwaltung der Kasse für die Stadt Stadtsteinach mit den Stadtwerken Stadtsteinach, der Gemeinde Rugendorf, der Verwaltungsgemeinschaft Stadtsteinach und den Schulverband Stadtsteinach-Untersteinach
- Selbständiges Bearbeiten von Vollstreckungsangelegenheiten
- Führen und Verwalten von Konten für den Abrechnungsverkehr mit anderen Kassen oder Zahlstellen
- Mitarbeit bei der Erstellung der Jahresrechnungen und den örtlichen Rechnungsprüfungen, Erstellung der Kassenstatistik
Ihr Profil:
- Eine abgeschlossene Ausbildung, idealerweise als Verwaltungsfachangestellte/r, auch Quereinsteiger/innen (m/w/d) sind herzlich willkommen
- Berufserfahrung im öffentlichen Dienst oder in einer vergleichbaren Tätigkeit ist wünschenswert
- Sicherer Umgang mit MS-Office und bestenfalls Kenntnis der AKDB-Programme
- Teamgeist, Kommunikationsstärke und ein souveränes, freundliches Auftreten
- Selbständiges strukturiertes Arbeiten, Einsatzbereitschaft und Organisationstalent
Das bieten wir Ihnen:
- Eine unbefristete Vollzeitstelle in einem motivierten Team mit abwechslungsreichen Aufgaben.
- Tarifgerechte Bezahlung nach Entgeltgruppe 8 TVöD, incl. betrieblicher Altersversorgung durch die Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden
- Umfangreiche Weiterbildungsmöglichkeiten für Ihre persönliche und berufliche Weiterentwicklung
- Weitere Nebenleistungen wie z.B. Dienstradleasing oder Teilnahme an der „Initiative gesunder Betrieb (i-gb)“
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann senden Sie Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen mit der Angabe Ihres frühestmöglichen Eintrittstermins bis 29.11.2024 an die Verwaltungsgemeinschaft Stadtsteinach, Marktplatz 8, 95346 Stadtsteinach, oder per E-Mail an poststelle@stadtsteinach.de .
Für Auskünfte steht Ihnen der Leiter der Geschäftsstelle, Herr Puff (Tel. 09225/9578-17), zur Verfügung.
Wir bitten um Verständnis, dass wir Bewerbungsunterlagen, die uns per Post erreichen, nur dann zurücksenden können, wenn ein frankierter Rückumschlag beiliegt.