Jugend, Familie & Senioren
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Für alle bis 31.12.2013 verkauften städtischen Baugrundstücke im Baugebiet "Eichelberg" sowie die dazugehörigen Bauanträge gewährt die Stadt Stadtsteinach folgende Zuschüsse:
Baukostenzuschuss in Höhe von | 3.000 Euro |
Baukindergeld (je minderjähriges Kind) in Höhe von | 500 Euro |
Nähere Informationen:
Stadt Stadtsteinach - Geschäftsleitung Herr Puff - Marktplatz 8 - 95346 Stadtsteinach
Tel.: 09225/9578-17 oder Email: puff(at)stadtsteinach.de
VdK Sprechstunden im Stadtsteinacher Rathaus
Termine der Außensprechtage des VdK Kreisverbandes Kulmbach im Stadtsteinacher Rathaus / Sitzungszimmer im Erdgeschoss.
Dienstag, | 08. Januar 2013 | von 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr |
Dienstag, | 05. Februar 2013 | von 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr |
Dienstag, | 05. März 2013 | von 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr |
Dienstag, | 02. April 2013 | von 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr |
Dienstag, | 07. Mai 2013 | von 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr |
Dienstag, | 04. Juni 2013 | von 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr |
Dienstag, | 02. Juli 2013 | von 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr |
Dienstag, | 06. August 2013 | von 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr |
Dienstag, | 03. September 2013 | von 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr |
Dienstag, | 01. Oktober 2013 | von 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr |
Dienstag, | 05. November 2013 | von 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr |
Dienstag, | 03. Dezember 2013 | von 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr |
Der VdK Kreisverband Kulmbach unterstützt und berät Sie bei den Antragstellungen, sowie im Widerspruchs- bzw. Klageverfahren,
z.B. in Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung, des sozialen Entschädigungsrechts, des Schwerbehindertenrechts, der gesetzlichen Krankenversicherung, der gesetzlichen Pflegeversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung, der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung.
Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 22013: Führung eines Haushaltsbuchs bringt doppelten Gewinn
Das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung sucht private Haushalte, die an der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 20013 teilnehmen wolle en. Ziel dieser Erhebung ist es, Informationen über die Konsumausgaben sowie die Einkommens- und Vermögenssituation privater Haushalte zu gewinnen. Hierfür halten die Teilnehmer drei Monate lang die Einnahmen und Ausgaben ihres Haushalts in einem Haushaltsbuch fest. Dadurch verschaffen sich die teilnehmenden Haushalte auch selbst einen Überblick über ihre finanzielle Situation, außerdem erhalten sie eine finanzielle Anerkennung von 70 Euro. Die Ergebnisse der EVS dienen z.B. der Preisindexberechnung oder als Grundlage sozialpolitischer Entscheidungen.
Wissen Sie genau wo ihr Geld bleibt? Wie können Sie den Überblick darüber behalten, wofür Sie Ihr Geld ausgeben? Führen Sie im Rahmen der Einkommens- und Verbrauchstichprobe (EVS) 20013 ein Haushaltsbuch. Mitmachen lohnt sich sogar doppelt. Neben einem besseren Einblick in die eigenen finanziellen Verhältnisse erhalten Sie nach Abschluss der Erhebung als Dankeschön eine finanzielle Anerkennung von 70 Euro. Das Bayerische Landesamt sucht rund 111 000 Ein- und Mehrpersonenhaushalte, die an der EVS 2013 teilnehmen möchten. Die Ergebnisse der EVS, die alle fünf Jahre stattfindet, sind eine wichtige Basis z.B. für die Berechnungen der Inflationsrate oder die d der Regelsätze der Sozialhilfe. Politik, Wissenschaft und Wirtschaft benötigen statistische Informationen über die wirtschaftliche Lage privater Haushalte. Die Ergebnisse der EVS z.B. zur Ausstattung privater Haushalte mit langlebigen Gebrauchsgütern, zu Einnahmen und Ausgaben sowie zur Vermögensbildung sind eine wichtige Grundlage für Analysen und künftige sozialpolitische Entscheidungen. Die Ergebnisse werden in Statistischen Berichten veröffentlicht und sind damit für alle Interessierten verfügbar.
Zum Ablauf: Im Januar 2013 beantworten die Teilnehmer den ersten Fraggebogen mit allgemeinen Angaben und zur Ausstattung mit langlebigen Gebrauchsgütern. Dies ist auch per Internet möglich. Ebenfalls im Januar erhalten die Teilnehmer einen Fragebogen zum Geld- und Sachvermögen. Danach sind ein Quartal lang in einem Haushaltsbuch Einnahmen und Ausgaben festzuhalten. Wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik werden alle Angaben streng vertraulich behandelt und nur für statistische Zwecke verwendet. Weitere Information en finden Sie unter wwww.statistik.bayern.de/eevs2013. Bei Interesse können Sie sich per E-Mail (evs2013@statistik.bayern.dee), telefonisch (kostenfrei unter 08800 – 000 44 998) oder schriftlich an das Bayerische Landessamt für Statistik und Datenverarbeitung, Sachgebiet 577, Finkenstr . 3, 90762 Fürth wenden.
Nachdruck – auch auszugsweise – mit Quellenangabe erwünscht.
Bayerisches Landesamt für Presse und Öffentlichkeitsarbeit Pressesprecher: https://www.statistik.bayern.de
Familienratgeber
Das Kernstück des Familienratgebers ist eine Adressdatenbank mit derzeit
22.000 Adressen und Anlaufstellen, die konkrete Beratung und Hilfe für
Familien und Menschen mit Behinderungen bieten können. Somit ist der
Familienratgeber eine sehr wichtige erste Anlaufstelle für von
Behinderungen betroffene Familien.
Familienratgeber
In der Adressdatenbank auf Familienratgeber.de finden Sie Anlauf- und Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen.
WEISSER RING e. V. - Außenstelle Kulmbach (Kreis)
Gemeinnütziger Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten e.V.
Alfons Hrubesch (Leiter der Außenstelle Kulmbach (Kreis))
Steigweg 4 - 96274 Itzgrund
Tel.: 0171/3032827
Fax: 09573/331139
Email: Weisser-ring.kulmbach(at)online.de
Inernet: Weisser Ring Kulmbach (Kreis)
Die Ehrenamtlichen Mitarbeiter der Opferhilfsorganisation übernehmen eine Lotsenfunktion und zeigen fallbezogen auch die für Opfer oft nur schwer erkennbaren Unterstützungsmöglichkeiten auf. Die rechtliche und soziale Situation der Geschädigten wird dadurch spürbar verbessert werden.
Zu den Hilfsmöglichkeiten des WEISSEN RINGS zählen u. a. menschlicher Beistand und persönliche Betreuung, Begeiltung zu Terminen bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht, Gewährung von Rechtsschutz sowie finanzielle Unterstützung von tatbedingten Notlagen.
Zentrum Bayern Familie und Soziales - Region Oberfranken
Außensprechtage im 1. Halbjahr 2013
Die Beratungskräfte des Zentrum Bayern Familie und Soziales – Region Oberfranken – bieten an den Außensprechtagen folgende Dienstleistungen an:
allgemeine Auskünfte und Beratungen mit Schwerpunkt zum
- Schwerbehindertenrecht (Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – SGB IX)
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
- Landeserziehungsgeldgesetz (LErzGG)
umfangreichere Beratungen, spezielle Problembehandlungen die den Rückgriff auf eine Akte erfordern sowie Auskünfte zum
- Bundesversorgungsgesetz (BVG)
- Opferentschädigungsgesetz (OEG)
- Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
- Zivildienstgesetz (ZDG)
- Infektionsschutzgesetz (IfsG)
- Bayerischen Blindengeldgesetz (BayBlindG)
die über allgemeine Hilfestellungen hinausgehen, nach vorheriger Terminvereinbarung.
- Aushändigen von Formularen und Hilfestellung beim Ausfüllen
- Entgegennahme von Anträgen
- Entgegennahme von Widersprüchen
- Verlängerung und Berichtigung von Schwerbehindertenausweisen
Sie erreichen das ZBFS – Region Oberfranken unter der Rufnummer 0921/605-1.
Sprechtagstermine im Landratsamt Kulmbach - Konrad-Adenauer-Straße 5
1. Obergeschoß, Zimmer-Nummer 109, 110
Dienstag, | 08. Januar 2013 | von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Dienstag, | 12. Februar 2013 | von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Dienstag, | 12. März 2013 | von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Dienstag, | 09. April 2013 | von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Dienstag, | 14. Mai 2013 | von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Dienstag, | 11. Juni 2013 | von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Pendlernetz im Landkreis Kulmbach
Zum Pendlernetz im Landkreis Kulmbach
Der Landkreis Kulmbach bietet seit dem 1. Juli 2006 als kostenlosen Bürgerservice das Pendlernetz Kulmbach an. Das Pendlernetz ist ein zentral vernetzter Internetdienst zur Entlastung des Verkehrsaufkommens. Das kostenlose Angebot vermittelt regelmäßige Fahrgemeinschaften und spontane Mitfahrgelegenheiten für Berufs- und Freizeitpendler.






