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Für alle bis 31.12.2013 verkauften städtischen Baugrundstücke im Baugebiet "Eichelberg" inklusive den dazugehörigen Bauanträgen gewährt die Stadt Stadtsteinach folgende Zuschüsse:
Baukostenzuschuss in Höhe von | 3.000 Euro |
Baukindergeld (je minderjähriges Kind) in Höhe von | 500 Euro |
Nähere Informationen:
Stadt Stadtsteinach - Geschäftsleitung Herr Puff - Marktplatz 8 - 95346 Stadtsteinach
Tel.: 09225/9578-17 oder Email: puff(at)stadtsteinach.de
Baugebiet "Eichelberg"
Richtlinien für die Bestellung von Erbbaurecht für städtische Grundstücke im Baugebiet Eichelberg
Stand: 01.07.2012
Erbbauzins: 1,12 Euro/qm/Jahr
Dies entspricht 3 % des Grundstückskaufpreises (ab 01.07.2012 24,25 Euro/qm) und des Erschließungsbeitrages (14,24 Euro/qm) pro Jahr. Dieser Erbbauzins gilt für die Jahre 1 - 15.
Ab dem 16. Jahr beträgt der Erbauzins 5 % pro Jahr.
Die Herstellungs- und Verbesserungsbeiträge zur Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlage der Stadt Stadtsteinach sind bei Vertragsabschluss zu entrichten. Gleiches gilt für die Hausanschlusskosten für Wasser und Kanal sowie für die privaten Versorger.
Laufzeit: 99 Jahre
Während der Laufzeit hat der Bauwillige ein jederzeitiges Ankaufsrecht zum dann üblichen Marktpreis.
Bauverpflichtung: innerhalb von 5 Jahren
Der Plan der bebaubaren Grundstücke, Südhanglage, kann in der Stadtverwaltung eingesehen werden.
Kaufpreis einschl. Vermessung und Vermarkung ohne Gebäudeeinmessung ab 01.07.2012 24,25 EUR/qm (Erhöhung halbjährlich 0,25 EUR/qm). Herstellungsbeiträge für Wasser und Kanal werden nach den Beitragssätzen für das unbebaute Grundstück mit dem Kauf erhoben.
Erschließungsbeitrag (Ablösungsvertrag beim Kauf).
Pro qm Grundstücksfläche x 1,3 Nutzungsfaktor = Beitragssatz 14,24 EUR. Die Mitteilung zum Erschließungsbeitrag erfolgt unter Vorbehalt, da dieser für einzelne Grundstücke abweicht.
Für die Anschlüsse auf den Grundstücken für Wasser und Kanal werden die entstandenen Kosten
(ca. 2.575 EUR) mit dem Kauf erhoben. Der Baukostenzuschuss für das Breitbandkabel der Telekom in Höhe von 475 EUR muss mit dem Kauf abgelöst werden. Die Baugrundstücke sind von den Versorgungsträgern mit Anschlussmöglichkeiten für Erdgas, Strom, Telefon ausgestattet.
Verbindliche Festsetzungen - auszugsweise
offene Bauweise
Zahl der Vollgeschosse: II (E + D)
Dachausbildung:
Satteldach: 38 ° bis 48 °
Kniestock: 38 ° bis 41 ° max. 50 cm
42 ° bis 44 ° max. 62,5 cm
45 ° bis 48 ° max. 75 cm
- Dachgauben zugelassen, Krüppelwalm als Ausnahme möglich
- Farbe: naturrot
- Garagen und Nebengebäude:
Freistehend: Satteldach, Dachneigung mind. 30 °
in Verbindung mit dem Hauptgebäude mit gleicher Dachneigung abgeschleppt
Einfriedungen: entlang der Straßen Holzzaun mit senkrechten Latten
Gesamthöhe: max. 1 m, Sockel max. 0,30 m,
zwischen den Grundstücken grüner Maschendrahtzaun, max. 1 m
Bepflanzung: je 200 qm Grundstücksfläche ist ein heimischer Laubbaum zu pflanzen

